Seit einigen Jahren reiht sich Deutschland, nach Österreich, der Schweiz und der USA in die edle Liga der Länder ein, die via Patientenverfügung die Selbstbestimmung gesetzlich regeln und eine Rechtssicherheit geschafft haben (BGH hat 2016 dieses Gesetz nochmals eindeutig in Richtung unseres Konzeptansatzes spezifiziert).
Die Umsetzung dieser bahnbrechenden Regelung wird aber u.a. durch Desinformation (z.B. Verwechslung mit aktiver Sterbehilfe durch Journalisten / PR), sowie durch das an sich reißen von vielen Anwälten und Notaren blockiert (übrigens wie in allen vorgenannten Ländern).
Mit der Ärztlichen Patientenverfügung ist erstmals ein Goldstandard-Konzept umgesetzt worden, das die Erstellung der Patientenverfügung zentral in die Hände legt, die hierbei auch als einzige sinnvoll und fundiert beraten können – nämlich in die des Arztes. Diese wurde eindeutig auch vom BGH so spezifiziert, d.h. eine PV ohne fundierte ärztliche Beratung bzw. Durchführung ist immer ungültig. Selbstverständlich muss hierbei der Arzt für seine Leistungen adäquat bezahlt werden (weit unter dem, was einige Anwälte etc. aufrufen) und die Eintragung in das Zentralregister bei der Bundesnotarkammer durch eine assoziierte Fachkanzlei für Medizinrecht wird zum Selbstkostenpreis angeboten. Die wesentlichen Vorarbeiten sind erbracht und bis heute sind dieser Konzeptansatz und deren Umsetzung einzigartig.
Für die Überarbeitung der Kommunikationsunterlagen, Homepage, vor allem aber zur breiteren Marktdurchdringung via eines Multiplikatoren-Konzeptes suchen wir Unternehmen, Verlage oder Investoren (auch gerne welche mit Erfahrung im Crowdfunding größerer Projekte), die sich aktiv beteiligen oder evtl. ganz übernehmen wollen. www.aerztlichepatientenverfuegung.de